News:
Befreiung vom Geldwäschegesetz in Thüringen aufgehoben
Im Staatsanzeiger 7/2012, S. 281, wurde durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie der Erlass zur Befreiung des Versteigerergewerbes von internen Sicherungsmaßnahmen nach § 14 Abs. 4 S. 2 GwG (alte Fassung) aufgehoben.
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Auktionator des Jahres 2010
Der Bundesverband deutscher Auktionatoren e.V. wählt jedes Jahr die Auktionatorin oder den Auktionator des Jahres. Die Wahl wird durchgeführt durch eine Jury des Bundesverbandes deutscher Auktionatoren e.V., die aus 5 Personen besteht. Für das Jahr 2010 wurde der öffentlich bestellte und vereidigte Auktionator Gerhard Lambertus, wohnhaft in Varel, einstimmig von der Jury zum Auktionator des Jahres 2010 gewählt.
Die Wahl fiel auf Herrn Lambertus, weil er nicht nur das Gewerbe des Auktionators vorbildlich führt, sondern sich darüber hinaus mit Herz und Seele immer wieder sozial engagiert indem er mindestens 6 – 8 Auktionen pro Jahr unentgeltlich für einen guten Zweck durchführt. So seien die Auktionen für die Bürgerstiftung in Varel, für die Kunsthalle in Emden, für den verünglückten Speedwayfahrer Sönke Petersen in Norden-Halbemond, für DGzRS in Bremen, für DKMS in Wapeldorf und für den Förderverein des AG Varel beispielhaft genannt. Der Präsident Herr Heinrich Arens überreichte bei dem Mitgliedertreffen in Bremerhaven dem Kollegen und Mitglied Herrn Gerhard Lambertus die Auszeichnung in Form eines gravierten Auktionshammers feierlich.
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Bremerhaven ahoi!
Vom 11. - 13.11.2011 fand in Bremerhaven
ein Mitgliedertreffen in famillärer Atmo- sphäre zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Austausch von Erfahrungen statt. Unser ehrenwertes Mitglied Herr Hans Ortwin Tolmien hatte dieses Wochenende wunderbar organisiert und alle teilneh- menden Mitglieder hatten ausgelassene und interessante Tage, mit vielen Möglich- keiten sich zu unterhalten, gegenseitig Tipps auszutauschen und geschäftliche Verknüpfungen herzustellen.
Das Wochenende war gepackt mit High- lights wie der "Wahl des Auktionator des Jahres", dem erstaunlichem Besuch des Klimahauses, der sehr informativen Rundfahrt durch den Containerhafen und dem krönenden Abschluß mit einer Neptuntaufe in der "Letzten Kneipe vor New York". Es war ein rundum gelungenes Wochenenden und wir danken unserem Mitglied und Organisator Herrn Hans Ortwien Tolmien recht herzlich für sein Engagement! Mehr Bilder finden Sie in unserem Mitgliederbereich.
Wir freuen uns darauf auch im Nächsten Jahr wieder zu solch einem Treffen einzuladen.
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Besuch in Schweden
Der Präsident des European Federation of Auctioneers (E.F.A. / Europäischer Versteigerer-
verband) Brüssel, Herr Carl-Gustaf Petersén und der Präsident des Bundesverbandes deutscher Auktionatoren e.V., Herr Heinrich Arens trafen sich in der Hauptstadt von Schweden, Stockholm, zu einem intensiven Austausch. Bei diesem Besuch konnten die unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern erörtert werden. Das einvernehmlich geführte Gespräch wurde im Auktionshaus "Bukowskis", dessen Vorstands-
vorsitzender und Direktor Herr Petersén ist geführt. Des Weiteren konnte Herr Arens eine Live-Auktion im Haus verfolgen und einen Blick hinter die Kulissen werfen. Im Anschluß wurde zu einer Stadtrundfahrt geladen um den Gästen das wunderschöne Stockholm zu zeigen. Als Fazit nahm Herr Arens die Erkenntnis mit nach Hause, das Beziehungen zu anderen europäischen Auktionshäusern ausgebaut werden sollte.
Von links nach rechts: Janne Kalian (IT-Chef), Heinrich Arens, Carl-Gustaf Petersen, Svenja Grundmann (Dolmetscherin)
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Wahl einer neuen Schatzmeisterin
Auf der 6. ordentlichen Mitgliederversammlung wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig Frau Anne-Kathrin Hoffmann zur neuen Schatzmeisterin des Bundesverbandes deutscher Auktionatoren e.V. gewählt.
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Weitere Seminartermine für 2011!
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Referentenentwurf des BMJ - Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes
Lösung: Es wird die Möglichkeit geschaffen, bei einer Wandelanleihe auch ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft zu vereinbaren und zu diesem Zweck ein bedingtes Kapital zu schaffen. Der Vorzug stimmrechtsloser Aktien kann, muss zukünftig jedoch nicht mehr nachzahlbar sein. Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften werden darauf festgelegt, Namensaktien auszugeben. Ein Wahlrecht zwischen Inhaber- und Namensaktien soll nur noch bei börsennotierten Gesellschaften bestehen. Mehr...
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BGH-Urteil: Vermieter haftet verschuldensunabhängig für durch "kalte" Wohnungsräumung entstandenen Schaden an Mietsachen - Vermieterpfandrecht
zu BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 45/09.
Der Achte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bei einer eigenmächtigen ("kalten") Wohnungsräumung die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für die Folgen einer solchen Räumung angenommen. Denn die nicht durch einen gerichtlichen Räumungstitel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellten eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne des § 229 BGB dar. Das gelte selbst dann, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und ein vertragliches Besitzrecht des Mieters infolge Kündigung entfallen sei. Der Vermieter müsse sich auch in diesen Fällen - gegebenenfalls nach öffentlicher Zustellung der Räumungsklage - einen Räumungstitel beschaffen und aus diesem vorgehen.
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Wirtschaftsministerium schließt Auktion von Atom-Laufzeiten nicht aus
In der Debatte über eine Versteigerung längerer AKW-Laufzeiten hat Bundesminister Rainer Brüderle zunächst auf die Vorlage des Energiekonzepts gepocht. Die in der Regierung vereinbarten Fristen müssten eingehalten werden, sagte der FDP-Politiker. Das Konzept soll im Herbst vorliegen. Die Überlegungen zu einer Auktion der geplanten zusätzlichen Laufzeiten kämen erst danach in Betracht. "Natürlich ist der Weg einer Versteigerng ein marktwirtschaftlicher Weg" räumte Brüderle aber ein. (Quelle: Die Welt, Juli 2010)
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Rechtssicherheit bei Auktionen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auktionen des Hannoveraner Verbandes sind öffentliche Versteigerungen im Sinne des Gesetzes, Vorschriften des so genannten Verbrauchsgüterkaufes sind bei Auktionen nicht anwendbar. Das bedeutet: Das Auktionsgeschäft unterliegt anderen, für den Züchter bzw. Verkäufer günstigeren Bedingungen als der Pferdeverkauf auf dem eigenen Hof. Mängelhaftung, Beweislastumkehr und lange Verjährungsfristen gelten nicht. (Quelle: Der Hannoveraner, Mai 2010)
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Marktumfrage "Auktionatoren in Deutschland"
Der Bundesverband deutscher Auktionatoren e.V. veranlasste Anfang 2010 eine bundesweite Marktumfrage zur Situation und dem Stand der Auktionatoren in Deutschland. Mehr...